
Zahlst du zu viel Miete?
Mit dem kostenfreien Mietspiegelrechner der Stadt München kannst du überprüfen, ob die Miete deiner Wohnung zu hoch ist oder innerhalb der erlaubten Spanne des Mietspiegels liegt:
Mietpreisbremse bei Neuvermietung: Mietspiegel + 10%
Bei Neuvermietung darf die zulässige Nettokaltmiete maximal 10% über dem Wert aus dem Mietspiegel liegen. Das gilt für alle normalen Mietverträge in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (also zb in München).
Zahlst du zu mehr als den errechneten Mietspiegel + 10%, kannst du die Mietpreisbremse ziehen und deine Miete auf den angemessenen Wert reduzieren. Ausserdem kannst du die bereits zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Probiert es unbedingt mal für eure Wohnung aus. Wäre ja schade, wenn ihr zu viel Miete zahlt! Das Geld lässt sich besser investieren (zum Beispiel in ein zweites Eis 😉
Achtung:
Bitte immer schriftlich (am besten per Mail) mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und auf den Ausdruck auf den Mietspiegelrechner der Stadt München hinweisen. Auf keinen Fall sollte man einfach so die Überweisung der Miete reduzieren, denn sonst könnte für die Vermieter*in ein Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses entstehen.
Außerdem gibt es ein paar Ausnahmen von der Mietpreisbremse. Die wird euch aber euer Vermieter im Zweifel ausführlich darlegen.
Fragt also einfach freundlich und sachlich nach und es kann nichts schiefgehen.
Ein nettes Schreiben könnte beispielsweise so aussehen:
Sehr geehrte*r Frau*Herr NAME VERMIETER*IN,
Aus einem Artikel habe ich kürzlich von der Mietpreisbremse und dem Mietspiegelrechner der Landeshauptstadt München erfahren. Ich habe die Daten meiner von Ihnen gemieteten Wohnung in den Mietspiegelrechner eingegeben. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei XX,XX €, mit einer Preisspanne zwischen XX,XX € und XX,XX €.
Damit ist die von Ihnen laut Mietvertrag geforderte Miete in Höhe von XX,XX € netto kalt über dem Wert, der laut Mietspiegelrechner der Landeshauptstadt München ortsüblich ist.
Unter Verweis auf die Mietpreisbremse sowie den beigefügten Auszug aus dem Mietspiegelrechner (Anlage) bitte ich Sie daher um eine Überprüfung der Miethöhe. Des Weiteren rüge ich hiermit vorsorglich formal die festgesetzte Miethöhe und fordere den bereits zu viel gezahlten Betrag zurück.
Sollten Sie in Bezug auf die Miethöhe anderer Auffassung sein, so bitte ich Sie um eine schriftliche Erläuterung, am besten an meine E-Mailadresse XXX.
Für Ihre Rückmeldung habe ich mir den XX.XX.XXXX(2-3 WOCHEN) vorgemerkt.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
VORNAME NACHNAME
Ihre Mieter*in in der XX-Straße
Denkt auch an eure Nachbar*innen!
Wenn bei euch im Haus alle dieselbe Vermieterin (Firma oder Privatperson) haben, dann macht es auf jeden Fall Sinn, dass ihr euch mit euren Nachbar*innen austauscht. Das gibt zuerst mal eine emotionale Unterstützung, die nicht zu unterschätzen ist. Wenn auch eure Nachbarn zu viel Miete zahlen, dann solltet ihr alle am besten einen im Wesentlichen aufeinander abgestimmten Text verschicken. Bereits damit zeigt ihr der Vermieterin, dass ihr untereinander im Austausch seid. Und ihr macht euch natürlich weniger Arbeit, weil nicht alle einen eigenen Text formulieren müssen.
Theoretisch ist es auch möglich, dass eine Person für alle oder mehrere ein Sammel-Schreiben verschickt. Das sollte dann aber mit den Unterschriften aller Beteiligten per Post rausgehen.
Falls eure Vermieterin eine – sagen wir mal – schwierige Person ist, hilft immer die Gründung einer Mietergemeinschaft, bestehend aus den Bewohner*innen im Haus, die sich einbringen möchten. Bei der Gründung hilft euch der Mieterbeirat der Landeshauptstadt München gerne weiter.
Ich verlinke euch die Homepage des Münchner Mieterbeirats mit allen Infos.