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Der Münchner Mieterbeirat

Der Münchner Mieterbeirat

Der Münchner Mieterbeirat wurde 1991 mit der Idee der Interessensvertretung der Mieter*innen ins Leben gerufen. Die offizielle Gründung erfolgte im Jahr 1992. 

 

Mitgründer war Ali Schmidt aus der Münchner SPD. Für seine Leistungen wurde er mit der Medaille München Leuchtet in Gold ausgezeichnet.

Aufgabenstellung

Der Mieterbeirat ist Anlaufstelle zur Beratung von Mieter*innen in Not.

 

Häufig leistet der Mieterbeirat Hilfe bei der Gründung von Mietergemeinschaften. Seit 1992 wurden auf diese Weise bereits 130 bis 140 Mietergemeinschaften gegründet. Infomaterialien und Hilfestellungen zur Gründung von Mietergemeinschaften findet man auf der Homepage des Mieterbeirats unter:

 

Gerade bei Problemen und Streitigkeiten mit dem*der Vermieter*in ist die Gründung einer Mietergemeinschaft das wesentliche Instrument zur Selbsthilfe. Die Erfahrung zeigt leider, dass Vermieter*innen häufig versuchen, die Menschen vor Ort gegeneinander auszuspielen. Hiergegen hilft nur ein gemeinsames Vorgehen der Bewohner*innen!

 

Der Mieterbeirat setzt sich zudem ein für die Schaffung von mieterfreundlichen Gesetzen, zum Beispiel zur Erhaltung bezahlbaren Wohnraums, der Verhinderung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie der Begrenzung von Mietsteigerungen.

 

Des weiteren setzt sich der Münchner Mieterbeirat ein für die Erhaltung des „Sozialen Wohnungsbaus“, die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung, die Erhöhung des Wohngeldes, die  Neubelebung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus, die Durchsetzung des umweltfreundlichen Bauens, die Schaffung barrierefreien Wohnraums sowie die Regionalisierung der Wohnungspolitik.

 

Eine rechtliche Beratung im Einzelfall wird ausdrücklich nicht vorgenommen. Bei rechtlichen Fragen kann beispielsweise der DMB Mieterverein weiterhelfen, der in den Sitzungen immer anwesend ist.

Einmal im Quartal: Öffentliche Sitzung des Mieterbeirats​

Die öffentlichen Sitzungen finden einmal im Quartal im Großen Sitzungssaals des Neuen Rathauses am Münchner Marienplatz statt. Besucher sind herzlich Willkommen. Alle Termine findet man online auf der Homepage des Mieterbeirats sowie in der Rathaus-Umschau. 

 

Die öffentliche Sitzung ist in der Regel mit einem interessanten fachlichen Vortrag zu einem mieten- und wohnungspolitischen Thema sowie der anschließenden Diskussion verbunden. Danach ist Raum für Themen und Berichte der Mitglieder des Mieterbeirats. 

Ausserdem erhalten die anwesenden Gäste das Wort – betroffene Mieter*innen sind eingeladen, von Sorgen und Problemen zu berichten und erhalten Unterstützung von den vielen vertretenen Personen und Initiativen im Münchner Mieterbeirat.

Zusammensetzung

Der Mieterbeirat besteht aus 25 stimmberechtigten Mitgliedern, die jeweils aus einem der 25 Münchner Stadtbezirke über die jeweiligen Bezirksausschüsse entsandt werden. Dabei handelt es sich meist um gewählte Mitglieder aus den Bezirksausschüssen; es können aber auch sonstige Personen aus dem Stadtbezirk vom jeweiligen Bezirksausschuss in den Mieterbeirat entsandt werden.

Dazu kommen 6 beratende Mitglieder, die die in München einschlägigen Interessengruppen und Initiativen vertreten, konkret derzeit #ausspekuliert, dem DMB Mieterverein München und dem Verein Mieter helfen Mieter e.V. entsendet werden sowie von städtischen Gremien wie dem Behindertenbeirat, dem Migrationsbeirat und dem Seniorenbeirat.

Kontaktinfo

Das Büro des Mieterbeirats ist dienstags von 9 – 12 Uhr besetzt. Mieter*innen können sich entweder per E-Mail an den Mieterbeirat wenden oder während der Bürozeiten anrufen.


Auch über die Bezirksausschüsse und deren Geschäftsstellen kann ein Kontakt hergestellt werden. Zudem stellt sich der Mieterbeirat einmal im Jahr auf der jeweiligen Bürgerversammlung in den Stadtteilen vor.


Alle Infos sowie Hilfestellungen findet man auf der Homepage des Mieterbeirats.

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Mietpreisbremse

Zahlst du zu viel Miete?

Mit dem kostenfreien Mietspiegelrechner der Stadt München kannst du überprüfen, ob die Miete deiner Wohnung zu hoch ist oder innerhalb der erlaubten Spanne des Mietspiegels liegt:

Mietpreisbremse bei Neuvermietung: Mietspiegel + 10%

Bei Neuvermietung darf die zulässige Nettokaltmiete maximal 10% über dem Wert aus dem Mietspiegel liegen. Das gilt für alle normalen Mietverträge in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (also zb in München).

 

Zahlst du zu mehr als den errechneten Mietspiegel + 10%, kannst du die Mietpreisbremse ziehen und deine Miete auf den angemessenen Wert reduzieren. Ausserdem kannst du die bereits zu viel gezahlte Miete zurückfordern.

Probiert es unbedingt mal für eure Wohnung aus. Wäre ja schade, wenn ihr zu viel Miete zahlt! Das Geld lässt sich besser investieren (zum Beispiel in ein zweites Eis 😉

Achtung: 

Bitte immer schriftlich (am besten per Mail) mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und auf den Ausdruck auf den Mietspiegelrechner der Stadt München hinweisen. Auf keinen Fall sollte man einfach so die Überweisung der Miete reduzieren, denn sonst könnte für die Vermieter*in ein Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses entstehen.

Außerdem gibt es ein paar Ausnahmen von der Mietpreisbremse. Die wird euch aber euer Vermieter im Zweifel ausführlich darlegen. 

Fragt also einfach freundlich und sachlich nach und es kann nichts schiefgehen. 

 

Ein nettes Schreiben könnte beispielsweise so aussehen:

Sehr geehrte*r Frau*Herr NAME VERMIETER*IN,

Aus einem Artikel habe ich kürzlich von der Mietpreisbremse und dem Mietspiegelrechner der Landeshauptstadt München erfahren. Ich habe die Daten meiner von Ihnen gemieteten Wohnung in den Mietspiegelrechner eingegeben. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei XX,XX €, mit einer Preisspanne zwischen XX,XX € und XX,XX €. 

 

Damit ist die von Ihnen laut Mietvertrag geforderte Miete in Höhe von XX,XX € netto kalt über dem Wert, der laut Mietspiegelrechner der Landeshauptstadt München ortsüblich ist.

 

Unter Verweis auf die Mietpreisbremse sowie den beigefügten Auszug aus dem Mietspiegelrechner (Anlage) bitte ich Sie daher um eine Überprüfung der Miethöhe. Des Weiteren rüge ich hiermit vorsorglich formal die festgesetzte Miethöhe und fordere den bereits zu viel gezahlten Betrag zurück.

Sollten Sie in Bezug auf die Miethöhe anderer Auffassung sein, so bitte ich Sie um eine schriftliche Erläuterung, am besten an meine E-Mailadresse XXX.

Für Ihre Rückmeldung habe ich mir den XX.XX.XXXX(2-3 WOCHEN) vorgemerkt.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen 

VORNAME NACHNAME

Ihre Mieter*in in der XX-Straße

Denkt auch an eure Nachbar*innen!

Wenn bei euch im Haus alle dieselbe Vermieterin (Firma oder Privatperson) haben, dann macht es auf jeden Fall Sinn, dass ihr euch mit euren Nachbar*innen austauscht. Das gibt zuerst mal eine emotionale Unterstützung, die nicht zu unterschätzen ist. Wenn auch eure Nachbarn zu viel Miete zahlen, dann solltet ihr alle am besten einen im Wesentlichen aufeinander abgestimmten Text verschicken. Bereits damit zeigt ihr der Vermieterin, dass ihr untereinander im Austausch seid. Und ihr macht euch natürlich weniger Arbeit, weil nicht alle einen eigenen Text formulieren müssen.


Theoretisch ist es auch möglich, dass eine Person für alle oder mehrere ein Sammel-Schreiben verschickt. Das sollte dann aber mit den Unterschriften aller Beteiligten per Post rausgehen.


Falls eure Vermieterin eine – sagen wir mal – schwierige Person ist, hilft immer die Gründung einer Mietergemeinschaft, bestehend aus den Bewohner*innen im Haus, die sich einbringen möchten. Bei der Gründung hilft euch der Mieterbeirat der Landeshauptstadt München gerne weiter.


Ich verlinke euch die Homepage des Münchner Mieterbeirats mit allen Infos.

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Kleiner Überblick zu wichtigen Begriffen aus der Wohnungspolitik

Kleiner Überblick zu wichtigen Begriffen aus der Wohnungspolitik

Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Vorkaufsrecht… in der Wohnungspolitik gibt es viele verschiedene Begriffe, bei denen man schnell den Überblick verliert. Für den Arbeitskreis Wohnen der Münchner SPD habe ich ein Glossar mit den wesentlichen Begriffen erarbeitet, das ich hier ebenfalls veröffentlichen möchte.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist eine Art “Eigentum auf Zeit”. Ein Grundstück wird bei einem Erbbaurecht langfristig verpachtet, in der Regel für 99 Jahre, manchmal aber auch für 66 Jahre. Es gibt verschiedene Modelle, meistens fällt ähnlich wie bei einem Grundstücksverkauf zum Erwerb des Erbbaurechts ein Kaufpreis an; in der Regel gibt es aber auch ähnlich wie bei Pachtverträgen einen laufenden Erbbauzins, der regelmäßig während der Vertragsdauer gezahlt wird. Das Erbbaurecht ermöglicht eine eigentumsähnliche Rechtsstellung, das Grundstück kann für Kredite belastet, bebaut und auch vererbt werden.

Genossenschaft

Gemeint sind hier Wohnbaugenossenschaften. Dabei handelt es sich vereinfacht um einen Zusammenschluss von Privatpersonen, die gemeinsam ein Haus bauen und darin wohnen wollen. Zum Bau des Hauses ist Geld erforderlich, das als Mitgliedereinlage eingebracht wird. Zudem gibt es laufende Kosten, insbesondere zur Finanzierung für die für das Grundstück und den Hausbau erforderlichen Krediten. In München gibt es auch viele größere Genossenschaften, die sehr viele Wohnungen haben und auch freiwerdende Wohnungen im Bestand vermieten. Genossenschaften sind in der Regel nicht gewinnorientiert und durch ihre Mitglieder organisiert.

Grundsteuer C

Die Grundsteuer C wird auf brachliegende oder leerstehende Objekte erhoben, die damit eine eigene Grundsteuer-Kategorie bilden und so besonders hoch besteuert werden können. Dadurch gibt es endlich ein Instrument um spekulativen Leerstand zu bekämpfen, also dafür zu sorgen, dass man nicht einfach ein Grundstück kaufen und stehenlassen kann, um weitere Preissteigerungen abzuwarten und dann nach ein paar Jahren zu einem höheren Preis zu verkaufen. Eingeführt wurde die Grundsteuer C mit der Grundsteuerreform unter Federführung von Olaf Scholz als dem damaligen Bundesfinanzminister. Auf Drängen der CSU wurde jedoch eine Öffnungsklausel für die Länder eingeführt, die nun selbst entscheiden können, wie und vor allem welche Teile der Grundsteuerreform sie umsetzen. In Bayern gilt daher bei der Grundsteuer nur ein Flächenmodell ohne Berücksichtigung z.B. der Höhe der Mieten und natürlich keine Grundsteuer C.

Indexmietvertrag

Bei einem Indexmietvertrag darf die Miete in regelmäßigen Abständen an die Inflation angepasst werden. Dies bedeutet, dass sich sowohl ein steigender als auch ein sinkender Verbraucherpreisindex auf die Miethöhe auswirken. Die Schutzinstrumente wie Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse gelten bei einem Indexmietvertrag nicht. Eine kostenfreie Rechenhilfe zur Anpassung von Verträgen gibt es auf der Website des Statistischen Bundesamtes:

Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze gilt für Mieterhöhungen während einem laufenden Mietvertrag, sie begrenzt Mieterhöhungen darauf, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20% steigen darf.

 

Eine Besonderheit gibt es in Städten wie München, da hier ein angespannter Mietwohnungsmarkt festgestellt wurde. Die Kappungsgrenze erlaubt hier Mieterhöhungen in einem laufenden Mietvervhältnis maximal in Höhe von 15 % in 3 Jahren.

Mietenstopp

Mit einem Mietenstopp sollen die Mieten für die nächsten z.B. 6 Jahre auf dem aktuellen Stand eingefroren werden und Mieterhöhungen nicht mehr zulässig sein. Diskutiert werden verschiedene Modelle, zum Teil sollen doch Erhöhungen zugelassen werden, z.B. als Inflationsausgleich oder zugunsten von klimapolitisch wichtigen Modernisierungsmaßnahmen. Neben dem Mietenstopp wird auch ein Mietendeckel diskutiert. Das würde bedeuten, dass überhöhte Mieten auch gedeckelt und damit nach unten angepasst werden sollen, z.B. auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Mietpreisbremse

Begrenzung von Mieterhöhungen bei der Neuvermietung, indem die maximale Miethöhe die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 % übersteigen darf. Wer zu viel zahlt kann das überzählige Geld zurückfordern (Achtung: hier gibt es Ausnahmen, bitte nicht einfach die Miete reduzieren, sondern vorher mit der Vermieterin abstimmen). Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Neubauten, das sind nach Definition alle Gebäude, die ab dem Jahr 2014 errichtet wurden.

Mietspiegel

Der Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab. Er wird durch Umfragen ca. alle 2 Jahre erhoben. Berücksichtigt werden aber nur die Neuvermietungen der letzten 6 Jahre. Sozialwohnungen sind neben möblierten oder befristet vermieteten Wohnungen ebenfalls ausgenommen. Da durch die Mietpreisbremse die Miete bei Neuvermietungen um 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, erhöht sich auch der Mietspiegel selbst laufend. 

Bei der Berechnung des Mietspiegelwertes einer Wohnung müssen neben der Lage auch die individuellen Ausstattungsmerkmale berücksichtigt werden. Die Stadt München bietet auf ihrer Website einen kostenfreien Mietspiegelrechner an:

Neue Wohnungsgemeinnützigkeit

Früher gab es die sog. Wohnungsgemeinnützigkeit mit verschiedenen finanzielle und steuerlichen Vorteilen und Begünstigungen für Wohnbauunternehmen, die für bezahlbaren Wohnraum gesorgt haben. Im Jahr 1990 wurde die Wohnungsgemeinnützigkeit abgeschafft, viele Städte und Bundesländer haben ihre Unternehmen daraufhin gewinnbringend umorganisiert oder sogar verkauft (München hat GEWOFAG und GWG zum Glück behalten).

Im Koalitionsvertrag wurde 2021 vereinbart, dass es angesichts des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit geben soll.

Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN)

Die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) ist ein in München entwickeltes Modell zum Planwertausgleich (light). Wenn die Stadt festsetzt, dass aus Ackerland künftig Bauland werden soll, dann steigert dies den Bodenwert erheblich. Diese für die Eigentümer*innen leistungslose Wertsteigerung wird dadurch ausgeglichen, dass durch die SoBoN grundsätzlich 60% des neugeschaffenen Wohnbaurechts zu bezahlbaren Mieten vermietet werden muss. Das Modell der SoBoN wird laufend fortgeschrieben, seit 2021 gibt es ein Baukasten-Modell, bei dem durch die Eigentüme*innen verschiedene Bestandteile zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum kombiniert werden können.

Sozialer Wohnungsbau

Mit dem “Sozialen Wohnungsbau” ist umgangssprachlich der geförderte Wohnungsbau gemeint, also Wohnungen, die finanziell vom Staat oder der Stadt gefördert werden. Für alles rund um den geförderten Wohnungsbau sind grundsätzlich die Bundesländer gesetzlich zuständig. Bei der EOF-Förderung (einkommensorientierte Förderung) vergibt die Bayerische Landesbank (BayernLaBo) günstge Darlehen und finanzielle Zuschüsse an Wohnbauunternehmen. Diese verpflichten sich im Gegenzug für die Einhaltung der Mietobergrenzen für in der Regel 40 Jahre.

Bei der EOF-Förderung gibt es für die Mieter*innen eine Zusatzförderung entsprechend der Höhe ihres Einkommens.

Da die Förderung des Sozialen Wohnungsbau durch den Freistaat bei weitem nicht ausreichend ist, hat die Stadt München zusätzliche Förderprogramme wie das München-Modell (-Miete) für Haushalte mit Einkommen über der EOF-Grenze. 

Daneben gibt es in München weitere Mietpreisbindungskonzepte wie den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) mit Vergünstigungen beim Grundstückspreis wenn dafür die meisten Wohnungen an bestimmte Zielgruppen zur Förderung der “Münchner Mischung” (Unterstützung z.B. von Pflegekräften und Feuerwehrleuten und gleichzeitig Mischung verschiedener Bevölkerungsstrukturen in Häusern und Siedlungen) vergeben werden. 

Als Preisgedämpften Mietwohnungsbau (PMB) bezeichnet man Wohnungen mit Mietpreisbindung, die aber nicht durch Fördermittel unterstützt werden. Das sind z.B. Wohnungen aus SoBoN-Anteilen (zum Planwertausgleich) oder Wohnungen der Städtischen Wohnbaugesellschaften. 

Dazu kommen weitere bzw. kombinierte Förderprogramme für ökologisches und nachhaltiges Bauen.

Umwandlungsverbot

Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Hintergrund ist, dass Eigentumswohnungen teuer verkauft werden können und durch die neuen Eigentümer*innen Eigenbedarfskündigungen möglich sind.

Vorkaufsrecht

Wenn zwischen Privatpersonen ein Wohngebäude verkauft wird können die Kommunen einschreiten und stattdessen das Wohnhaus selbst kaufen. Das muss grundsätzlich dann aber zu denselben Vertragsbedingungen erfolgen – es gibt aber Ausnahmen (Missbrauch, Preislimitierung). Das Vorkaufsrecht ist leider nur unter strengen Voraussetzungen anwendbar. Bekanntester und meistens gemeinte Variante ist das Vorkaufsrecht “im Erhaltungssatzungsgebiet”, also zum Milieuschutz vor dem Risiko von Spekulation, der Gefahr von Luxussanierungen und damit einhergehenden Verdrängung der angestammten Bevölkerung. Wegen einem Urteil ist das Vorkaufsrecht seit November 2021 jedoch nicht mehr anwendbar, die FDP blockiert im Bund die erforderliche Gesetzesänderung.

Wohnungsaufsichtsgesetz

Ein Wohnungsaufsichtsgesetz rmöglicht Eingriff der Kommunen, wenn Wohnungen zu sehr herunterkommen. Gab es früher, wurde von der CDU/CSU abgeschafft (Wer jetzt an die Studentenstadt denkt… )

Zweckentfremdungsgesetz

Ein Zweckentfremdungsgesetz ermöglicht und verbessert die Handlungsmöglichkeiten von Kommunen, wenn Wohnungen leer stehen oder nicht als Wohnung genutzt werden, z.B. für AirBnB oder als Büro.

Die bisherigen Möglichkeiten werden mit einer Zweckentfremdungssatzung in München voll ausgeschöpft. So konnten im Jahr 2022 circa 400 Wohnungen wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden. Wenn euch im Münchner Stadtgebiet etwas auffällt und ihr den Verdacht einer Zweckentfremdung habt, dann meldet das unbedingt online bei der Stadt München:

Eine PDF mit den Texten findet ihr hier:

Das Ergebnis unseres Infostandtrainings findet ihr auf der Homepage der SPD München unter diesem Link:

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Tafelsilber im Isar Valley

Tafelsilber im “Isar-Valley” - alles für nen Apple und n Ei?

Die Ansiedlung von Google und Apple in der Münchner Maxvorstadt sorgt für neue Innovation und gut bezahlte Arbeitsplätze. Am Beispiel des Silicon Valley in Kalifornien zeigt sich jedoch, dass dies auch schnell zu weiter steigenden Mieten, Gentrifizierung, Verdrängung der hier lebenden Bevölkerung und sogar zu Obdachlosigkeit führt. Wird München in Anlehnung an das Silicon Valley in Kalifornien nun zum Isar Valley? Was können wir gegen die Gentrifizierung und für die hier lebenden Menschen tun?

Nur Werkswohnungsbau ist nicht die Lösung gegen die Gentrifizierung.

Der als Voraussetzung für die Ansiedlung und den Betrieb des Unternehmens entstehende Wohnraum soll für die Menschen da sein, die ihn am meisten brauchen. Und die Wohnungen sollen im Einklang mit der Münchner Mischung nicht alle am selben Fleck entstehen. 

Was verstehen wir unter Werkswohnungsbau?

In der Regel bedeutet das, das das neue Unternehmen Wohnungen für seine Beschäftigten baut und an diese (vergünstigt) vermietet. Beispiele in München sind ehemalige Werkswohnungssiedlungen von Siemens oder Linde in Sendling. 

In München gibt es aber erstens kaum Bauland für neue Werkswohnungssiedlungen. Zweitens sollen vor der Gentrifizierung nicht die (meist gut bezahlten) Beschäftigten geschützt werden.

Unternehmen und Betriebe dürfen sich künftig nur dann in München neu ansiedeln oder ihre Standorte erweitern, wenn sie im Gegenzug für ausreichend bezahlbaren Wohnraum sorgen.

Ein finanzieller Beitrag der Unternehmen für mehr städtische Sozialwohnungen setzt dort an, wo bezahlbarer Wohnraum gebraucht wird und trägt zur Umsetzung eines in sich stimmigen städtischen Konzepts für den Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei:

 

  • Dies soll durch eine Zahlung der Unternehmen für den Ankauf oder Bau von bezahlbaren Wohnungen in städtischer Hand geschehen, um die Münchner Mischung zu erhalten und gezielt dort zu helfen, wo das größte Bedürfnis besteht.
  • Diese Zahlung könnte rechtlich an die Erlaubnis zum Betrieb geknüpft werden; aber auch eine Verankerung beispielsweise in der Gewerbeordnung (Regelungszuständigkeit des Bundes) soll geprüft und durch die LHM bei den jeweils zuständigen Ebenen angeregt werden.
  • Ein Vorbild für die rechtliche Konstruktion könnte § 11 BauGB sein. Über diese Norm lässt sich das Münchner Instrument der SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung) anwenden, mit der leistungslose Wertsteigerungen des Eigentums an Grundstücken durch Verpflichtungen zu sozialem Wohnungsbau ausgeglichen werden. Dies ist beispielsweise denkbar, wenn man berücksichtigt, dass der Marktzugang z.B. zu einem Markt wie München oder Deutschland ebenfalls einen hohen Wert generiert, der ohne Leistung des Unternehmens erfolgt, sondern ausschließlich auf der planerischen Leistung und Koordination z.B. der Landeshauptstadt München beruht. Des Weiteren werden durch mehr Arbeitsplätze auch neuer Wohnraum und neue Infrastruktur erforderlich.
  • Eigene Werkswohnungen der Unternehmen können dabei berücksichtigt und angerechnet werden, sofern diese in München belegen sind und die Münchner Mischung durch zu große Ansiedlungen nicht beeinträchtigt wird.
  • Die Höhe des zu leistenden Beitrags muss verhältnismäßig sein und soll sich sowohl nach der Größe des Unternehmens als auch der Größe und den Gewinnen des Standortes in München orientieren.
  • Die Lösung muss natürlich im Einklang mit den Grundrechten stehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der persönliche Schutzbereich von Art. 12 GG nur für inländische und europäische juristische Personen gilt. Auch für diese sind aber Einschränkungen möglich, sofern sie verhältnismäßig und damit gerechtfertigt sind.

Die Zustimmung zum Verkauf des staatlichen Grundstücks in der Seidlstraße war ein Fehler.

Wir können uns aber nun dafür einsetzen, dass die erhaltene Kaufpreissumme in Höhe von ca. EUR 250 Mio. nun zumindest für den Erhalt oder die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in München verwendet wird. Im besten Fall durch den Ankauf eines neuen, vielleicht sogar größeren Grundstücks, auf dem beispielsweise die BayernHeim endlich in großer Zahl dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum errichtet.

Schluss mit Höchstpreisen für Investor*innen! Sinkende Immobilienpreise als Chance für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum nutzen.

Die aktuelle weltwirtschaftliche Situation hat zu einer Anhebung der Zinsen und damit zu sinkenden Immobilienpreisen geführt.

 

Sowohl Bund, Freistaat Bayern als auch die Landeshauptstadt München sollen diese veränderte Situation nun klug für den Ankauf von Immobilien zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum nutzen.

Das geht aber nur, wenn die öffentliche Hand davon abrückt, weiter Höchstpreise für Immobilien zu bezahlen. Die Zahlung überteuerter Kaufpreise macht nur Spekulant*innen glücklich. Aufgrund der veränderten Zinslage kann sich außer der öffentlichen Hand gerade fast niemand den Ankauf von Immobilien leisten, insbesondere nicht von größeren Objekten. Diese Monopolstellung muss in Verbindung mit einem klugen Filterprozess genutzt werden, um möglichst schnell möglichst viel bezahlbare Wohnungen für möglichst wenig Geld anzukaufen – mit dem Ziel, insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und vor Gentrifizierung zu schützen.

Eine sinnvolle Strategie zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum setzt auch voraus, dass keine Grundstücke mehr privatisiert werden.

Das gilt ausdrücklich nicht nur für Wohnbaugrundstücke, sondern auch für gewerbliche Flächen.

Der Boden ist ein begrenztes Gut. Auch wenn aktuell eine Wohnnutzung rechtlich nicht möglich scheint, so könnte sich die Situation langfristig auch wieder ändern. Für eine vorausschauende und nachhaltige Landes- und Stadtentwicklungsplanung ist es daher erforderlich, die Flächen im Bestand zu behalten. Zudem werden nicht nur Wohnflächen als Allgemeingut benötigt, sondern auch Gewerbeflächen für öffentliche Einrichtungen oder sonstige gewerbliche Zwecke. Hier gibt es mit dem Erbbaurecht ein ideales rechtliches Instrument: Grundstücke können so langfristig verpachtet werden, gehen aber der öffentlichen Hand nicht endgültig verloren.

Folgende Forderungen leite ich daraus ab:

1.

Wir wollen “Werkswohnungsbau” neu denken: Wenn sich Unternehmen und Betriebe in einer Stadt mit einem angespannten Wohnungsmarkt wie in München neu ansiedeln wollen, müssen sie sich mit einer finanziellen Abgabe am sozialen Wohnungsbau der Stadt beteiligen oder Wohnungen zur Verfügung stellen. Damit kann dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum für die breiten Schichten der Bevölkerung im gesamten Stadtgebiet und unter Wahrung der Münchner Mischung bereitgestellt werden.

2.

Der Freistaat Bayern setzt die für den Verkauf des Grundstücks an der Seidlstraße von Apple erhaltene Summe in Höhe von ca. EUR 250 Mio. für bezahlbares Wohnen in München ein.

3.

Der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München optimieren ihre Prozesse für den Ankauf von Grundstücken. Dabei nutzen sie ihre starke Position auf einem sich verändernden Immobilienmarkt mit derzeit sinkenden Kaufpreisen.

Der Freistaat Bayern verkauft künftig keine Grundstücke mehr. Dies gilt ausdrücklich nicht nur für Grundstücke, die zum Wohnen geeignet sind. Sondern für alle Grundstücke – also auch für Gewerbegrundstücke.

Diesen Beitrag habe ich am 10.05.2023 in Form eines Antrags in die Mitgliederversammlung im SPD Ortsverein Maxvorstadt eingebracht.
Der einstimmige Beschluss hat mich sehr gefreut.


Wie geht es nun weiter?

Der Antrag nimmt den Weg in das nächst höhere Gremium. Er wird nun auf einem der nächsten Parteitage der Münchner SPD vorgestellt, gegebenenfalls diskutiert und wenn alles gut geht als Position & Forderung der SPD München beschlossen.

Eine PDF zu diesem Beitrag (Druckversion) könnt ihr hier herunterladen:

Mit dem Bezeichnung „Isar Valley“ nehme ich Bezug auf eine Darstellung in den Medien. Das bezieht sich insbesondere auf einen lesenswerten Artikel von Andrian Kreye in der Süddeutschen Zeitung vom 09.03.2023, den ihr hier findet:

http://www.sz.de/1.5764614

Ihr wollt mehr wissen über meine Positionen zum Thema Wohnen? Dann schaut doch mal hier vorbei:

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Willkommen auf meiner Homepage

Von meiner Bewerbung für die Landtagskandidatur bleibt mir unter anderem diese Homepage. Ich habe mir in der letzten Zeit viele Gedanken darüber gemacht, was nun damit passieren soll.

Es hat sehr viel Spaß gemacht die Seite im letzten Sommer aufzusetzen. Es war aber auch sehr viel Arbeit. Vielen herzlichen Dank an alle, die mich dabei unterstützt haben! Allen voran an Christian Markus und Stefan Dietrich, über die ich das grundlegende Design erhalten habe. An Veronique Rogge, Nele Metzler und Julia Gaubatz für einen kritischen Blick auf die Seite und kreative Ideen, die das ganze erst zu einem sinnvollen Konzept haben werden lassen. Und natürlich an meinen Partner Marcel Rogge für die laufende Unterstützung bei allen komplizierten technischen Details.

Mein WordPress ist eigentlich dafür ausgelegt, einen kleinen Blog zu betreiben und Artikel zu veröffentlichen.

Ich schreibe sehr gerne Texte und habe mir überlegt, die Seite hier zu nutzen und sie mit interessierten Personen zu teilen. Aus meiner Zeit bei den Jusos gibt es viele Leitfäden zur politischen Arbeit. Und wenn ich über verschiedene und oft komplexe Punkte aus dem Themenbereich Wohnen nachdenke, erstelle ich mir oft Zusammenfassungen oder ein paar Stichpunkte mit wesentlichen Forderungen.

 

Diese Texte möchte ich künftig hier mit euch teilen.

Julia Worch
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